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BAULOHN mit digitaler Anbindung an die Abrechnungssoftware

45,22 €
Preis inkl. 19% USt (19%) 7,22 €
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Produktbeschreibung

Lohnabrechnungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe (kurz: Baulohn) - hierbei ist Expertenwissen gefragt

Die Abrechnung von Baulohn ist ein Spezialgebiet und sehr komplex. Rechtliche fragen zu Arbeits- und Tarifverträgen müssen verstanden und angewendet werden können.

Was können Sie von uns erwarten?

Wir behalten für Sie den Überblick und können die Baulohnabrechnung mit der erforderlichen Genauigkeit unter Berücksichtigung gesetzlicher Bestimmungen für Sie übernehmen. Wie bei allen anderen Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind folgende Arbeitsschritte zu erledigen:

  • Firmen- und Mitarbeiterstammdaten pflegen
  • Beantragung einer Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit
  • Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (betriebliche Unfallversicherung)
  • Statusabfrage (Deutsche Rentenversicherung) für SV-Pflicht für z.B. Gesellschafter Geschäftsführer
  • Anzeige der Bundesagentur für Arbeit (Meldung Schwerbehindertenanzeige über IW-Elan)
  • Erstellung der Lohnabrechnung (mit detaillierten Informationen)
  • Meldungen an die Finanzbehörden (Lohnsteuer-Anmeldung, Lohnsteuerbescheinigungen u.a.)
  • Meldungen an Sozialversicherungsträger (SV-Beiträge wie z. B. Renten- und Krankenversicherung.)
  • Erfassung von Zusatzleistungen und Abzügen (bAV, VWL usw.)
  • Dokumentation und Archivierung (Archivierung und Aufbewahrung gemäß gesetzlicher Anforderungen im Hinblick auf spätere Prüfungen durch entsprechende Institutionen)
  • Gesetzeskonformität (Behalten Sie den Uperblick über die komplexität der sich standig ändernden gesetzlichen Anforderungen)

Besonderheiten im Baulohn

  • werden erleichtert durch den Einsatz digitaler Arbeitszeiterfassung (durch Apps, Zeiterfassungssoftware oder andere Methoden)
  • Anmeldung bei der SOKA-BAU (Sozialkassen der Bauwirtschaft für ULAK und ZVK = Sicherung der Urlaubsansprüche, der betriebliche Altersversorgung und der Ausbildungsförderung der Beschäftigten


Lohnabrechnungen im Bauhaupt- und Baunebengewerbe (kurz: Baulohn) - hierbei ist Expertenwissen gefragt

Die Zusammensetzung des Baulohns

Neben dem Arbeitsentgelt, das einem auf dem Bau beschäftigten Arbeitnehmer nach dem geltenden Tarifvertrag zusteht, erhält er einen Zuschlag.

Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

  • 2,9 Prozent als Leistung für witterungsbedingte Belastungen
  • 2,5 Prozent als Leistung für die Belastungen durch häufig wechselnde Baustellen
  • 0,5 Prozent Lohnausgleich für im Winter anfallende Schlechtwetterzeiten

Außerdem sind bei der Berechnung des Baulohns weitere Besonderheiten zu berücksichtigen. Dazu zählen insbesondere das Saison-Kurzarbeitergeld, das Mehraufwandswintergeld und Zuschuss-Wintergeld. Diese zusätzlichen Leistungen können bei schlechter Witterung im Zeitraum vom 1. Dezember bis 31. März anfallen. Dabei sind auch vorhandene Arbeitszeitguthaben zu berücksichtigen. Genauso ist die Zugehörigkeit zu der jeweiligen Branche, wie zum Beispiel dem Dachdecker- oder Gerüstbaugewerbe, zu beachten.

Die erforderlichen Meldungen zur Sozialversicherung weisen ebenfalls bauspezifische Besonderheiten auf. Wegen der oben genannten Einflussfaktoren schwankt die Höhe der Bruttolöhne von Monat zu Monat. Aus diesem Grund muss die Lohnbuchhaltung die abzuführenden Beitrage zur Sozialversicherung für jede Lohnabrechnung neu ermitteln.

Beiträge zur SOKA-BAU

Die Abkürzung SOKA-Bau steht für Sozialkassen der Bauwirtschaft. Unter ihrem Dach sind die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes (ZVK) sowie die Urlaubs- und die Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) zusammengefasst. Ein Unternehmen ist verpflichtet, Beiträge für seine Arbeitnehmer an die SOKA-BAU zu leisten, wenn mehr als die Hälfte der betrieblichen Gesamtarbeitszeit auf baugewerbliche Tätigkeiten entfällt. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Unternehmen im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe tätig ist. Besteht eine Verpflichtung zu Abführung von SOKA-BAU-Beiträgen, sind diese in den monatlichen Abrechnungen von Baulohn zu berücksichtigen.

Die SOKA-BAU schreibt Unternehmen der Baubranche an und fragt die Anzahl der baugewerblichen Arbeitsstunden im Verhältnis zur Gesamtmenge der Arbeitsstunden ab. Auf dieser Basis kann die Einrichtung feststellen, ob eine Beitragspflicht vorliegt. Da dies auch rückwirkend für vergangene Zeiträume erfolgt, können sich schnell Beitragsnachforderungen in sogar existenzgefährdender Höhe ergeben.

BAULOHN mit digitaler Anbindung an die Abrechnungssoftware

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